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    Visabestimmungen für Russland

    Inhalt

    1. 1. VISABESTIMMUNGEN
    2. 2. GELBFIEBER-IMPFPFLICHT
    3. 3. AUSLANDSREISE-KRANKENVERSICHERUNG
    4. 4. KONSULATE
    5. 5. EINREISEBESTIMMUNGEN (Auswärtiges Amt)
     
    Russland

     

    1 . Visabestimmungen
      Touristen Business
    Generelle Visumpflicht Es besteht Visumpflicht Es besteht Visumpflicht
    Visumfreiheit für
    Deutsche Staatsangehörige
    0 Tage visumfrei 0 Tage visumfrei
    Möglichkeit der
    Visumerteilung bei Einreise
    Visum ist VOR der Einreise zu beantragen. Ansonsten wird keine Einreise gewährt und man muss sofort zurückfliegen. Visum ist VOR der Einreise zu beantragen. Ansonsten wird keine Einreise gewährt und man muss sofort zurückfliegen.
    Im Frühjahr 2002 wurde ein vereinfachtes Visaverfahren für Kurzzeitbesuche eingeführt (Beantragung bei ausgewählten Reisebüros, Erteilung des Visums an ausgewählten Grenzübergängen bei der Einreise). Das Verfahren bietet jedoch keine nennenswerten Vorteile gegenüber der Visumbeantragung bei einer russischen Auslandsvertretung und wird daher nicht empfohlen. Am Flughafen St. Petersburg wird das genannte Verfahren nicht praktiziert.
    Visum-Verlängerung vor Ort Visaverlängerungen sind in der Regel nicht möglich. Bei Vorliegen besonderer Gründe (z.B. eigene Erkrankung ) muss eine notwendige Verlängerung rechtzeitig in Verbindung mit einer entsprechenden Bescheinigung des behandelnden Arztes beim russischen Partner des deutschen Reisebüros vor Ort beantragt werden.
    Registrierungspflicht vor Ort Es besteht Registrierungspflicht nach der Einreise. Die Registrierung muss innerhalb von drei Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (FMS) über den russischen Partner des deutschen Reisebüros erfolgen, welches das Visum beschafft hat (unter „einladende Organisation“ im Visum aufgeführt). Hierfür wird die zuvor bei der Einreise ausgefüllte und abgestempelte Migrationskarte benötigt. Möglich ist seit 15.01.2007 zudem eine Registrierung per Post. Dem zweifach auszufüllenden An-/Abmeldeformular sollten zusätzlich eine Kopie der abgestempelten Migrationskarte, eine Reisepasskopie (Personaldatenseite), eine Kopie des Visums und eine Kopie der Passseite mit dem Einreisestempel beigefügt werden. Der untere Abschnitt des Formulars verbleibt als Nachweis der Registrierung beim Antragsteller. Vor der Ab- oder Weiterreise ist der untere Abschnitt bei der Post ebenfalls abzugeben. Sämtliche Portogebühren (Einschreibebrief) gehen zu Lasten des Antragstellers. Das Risiko für Verlust / nicht rechtzeitige Absendung / verspäteten Eingang der Dokumente bei der zuständigen russische Behörde liegt allein beim Antragsteller. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren nicht in jeder Postfiliale angeboten wird. Die möglichen Strafen bei Verletzungen der An- und Abmeldepflicht betragen bei Privatpersonen zwischen RUB 2.000,00 bis 5.000,00 – verantwortlich ist diejenige Person, welche die An- und Abmeldefomalitäten durchführt. Es wird daher nochmals dringend empfohlen, sich unverzüglich nach der Ankunft in der Russischen Föderation an die im Visum angegebene „einladende Organisation“ (den Einlader) zu wenden und die Verfahrensweise der An- und Abmeldung zu klären. Sofern vom eigentlich geplanten und auch im Visum genannten Aufenthaltsort aus eine mehrtägige Reise/Ausflug geplant ist, muss eine entsprechende Abmeldung bei der Registrierungsstelle erfolgen. Bei einem Aufenthalt an einem Ort von mehr als drei Tagen muss dort eine Anmeldung erfolgen – bei Abreise die entsprechende Abmeldung.
    Einreisedokument Reisepass
    Den Visumantrag und die detaillierten Anforderungen
    finden Sie hier

     

     


     

     


    2 . Gelbfieber-Impfpflicht

    Information zu Gelbfieber
    Die Gelbfieberimpfung ist lebensnotwenig bei Reisen in Risikogebiete.
    Informieren Sie sich zusätzlich bei einem Tropeninstitut in Ihrer Nähe oder im Internet (z.B. www.rki.de)

    Gelbfieber Ansteckungsgefahr Nein
    Gelbfieber Risikogebiet Nein
    Gelbfieber Impfpflicht Nein

     


    3 . Auslandsreise-Krankenversicherung

    In vielen Ländern besteht Auslandsreise-Krankenversicherungsplicht (AKV)
    Visa werden in diesen Fällen nur gegen Nachweis einer abgeschlossen AKV ausgestellt.

    Unser Partner

    AKV-Pflicht besteht? ja
    AKV empfohlen ja

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    4 . Botschaft/Konsulat


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    5. Einreisebestimmungen Auswärtiges Amt

    Weitere Hinweise finden Sie unter dem Link des Auswärtigen Amts der Bundesrepublik Deutschland

     

    Einreisebestimmungen Auswärtiges Amt

    Haftungsauschluss Auswärtiges Amt
    Die Darstellung der Einreisebestimmungen und die Links auf Seiten des Auswärtigen Amts ist mit dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland abgestimmt. Das Auswärtigen Amt weist aber ausdrücklich darauf hin, dass auch das Auswärtigen Amt keine Haftung für Richtigkeit und Aktualität der angebotenen Informationen übernimmt. Wir raten daher, dass Kunden/Reisende bei Reisen in Krisenregionen auch direkt Informationen bei der deutschen Vertretung im Reiseland, bei der Vertretung des Landes in Deutschland und beim Reiseveranstalter eingeholt werden.

     

    Haftungsauschluss Auslandsvisum.de
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    Quelle: eRecht24.de - Rechtsberatung von Anwalt Sören Siebert