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    • 28.09.2017
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    Bulgarien
     
    Visa-Information zu Bulgarien

     

    Für deutsche Staatsbürger besteht keine Visumpflicht. Aber es muss ein Nachweis über den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung vorgelegt werden. Diese können Sie gleich hier buchenbei der HanseMarkur Reiseversicherungs AG.

    Allgemeines
    Die bulgarischen Visa werden durch das Aufbringen einer besonders geschützten personalisierten Visummarke mit Lichtbild erteilt. Der/die Inhaber/in eines bulgarischen Visums ist zur Einreise und zum Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien oder zum Flughafentransfer nur innerhalb der Gültigkeit des Visum berechtigt. Der Besitz eines Visums ist nur eine der Voraussetzungen zur Einreise ins Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien. Die Verlängerung der Gültigkeit des Visums durch die ausstellende Konsularabteilung oder durch die Ausländerbehörden in Bulgarien ist durch die geltende Gesetzgebung generell untersagt. Falls in einem Pass mehrere Personen eingetragen sind, hat jede mitreisende Person einen Visumantrag mit Lichtbild zu stellen.
    __________________________________________________

    Es gibt folgende Visa:
    1. Flughafentransit
    Das Visum Typ “A” erlaubt dem/der Inhaber/in während einer Zwischenlandung, eines Flugabschnitts oder internationalen Flügen das Flugzeug zu verlassen und sich bis zum nächsten Flug nur in einem für internationale Flüge zugelassenen Transitsaal auf einem bulgarischen Flughafen bis zu 24 Std. aufzuhalten. Die Dienststellen der Grenzpolizei haben die Reise- und Identitätsdokumente bis zur Abreise zu verwahren. Der Besitz eines Visums Typ “A” gestattet nicht dem/der Inhaber/in den Transitsaal zu verlassen. Das Visum Typ “A" wird an Staatsangehörigen von Angola, Afghanistan, Bangladesch, Äthiopien, Eritrea, Gana, Irak, Iran, der Demokratischen Republik Kongo, Liberia, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sudan und Sri Lanka, die im Besitz von visierfähigen nationalen Reisepässen sind, ausgestellt. Von der Visumpflicht sind folgende Personengruppen befreit: a) Personen, die im Besitz eines gültigen Visums oder einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung von Australien, Andorra, Belgien, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, der Republik Korea, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Monaco, Neuseeland, der Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, der Schweiz, Schweden, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, den USA, dem Vatikan und Zypern sind – falls die Aufenthaltstitel die Wiedereinreise im Ausstellungsstaat erlaubt; b) Personen, die im Besitz von nationalen Diplomaten- oder Dienstpässen sind, c) Staatsangehörige von den o.g. Staaten, die dem Übereinkommen über die internationale Zivilluftfahrt beigetreten sind, falls sie zu Flugcrews im Sinne der ICAO-Normen gehören und dies entsprechend ausweisen können.

    2. Transitvisum (Visum Typ „B”) ist ein Durchreisevisum.
    Das Visum Typ “B” erlaubt dem/der Inhaber/in in die Republik Bulgarien einzureisen, um von dem Hoheitsgebiet eines anderen Staates in das Hoheitsgebiet eines Drittstaates zu gelangen. Der/die Inhaber/in eines solchen Visums darf sich bis zu 24 Std. im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien aufhalten. Diese Frist beträgt 30 Std. für die Staatsangehörigen der Republik Türkei.

    3. Visum für kurzfristigen Aufenthalt (Visum Typ „C”) ... umgangspr. Einreisevisum, Reisevisum, Besuchervisum oder Touristenvisum
    Das Visum Typ “C” erlaubt dem/der Inhaber/in in die Republik Bulgarien einzureisen und sich für die erlaubte Zeitdauer und nur für den angegebenen Zweck im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien aufzuhalten, soweit mit der Einreise nicht die Einwanderung angestrebt wird. Der/die Inhaber/in eines mehrmaligen Visums vom Typ “C” ist zu einem ununterbrochenen Aufenthalt oder verschiedene aufeinander folgende Aufenthalten mit einer Gesamtdauer, die der mit dem Visum erlaubten Dauer des Aufenthaltes entsprechen, jedenfalls nicht mehr als 90 Tage pro Halbjahr, berechtigt. Ein mehrmaliges Visum vom Typ “C” wird i.d.R. nur an Personen ausgestellt, die:
    a) langfristige Geschäftsbeziehungen zu bulgarischen Firmen oder zu Firmenvertretungen mit Sitz in Bulgarien pflegen und dies durch Vorlage von Bank-, Zoll- und/oder Speditionsdokumenten o.ä. nachweisen können;
    b) in Bulgarien über 50.000 Euro investiert haben – durch Vorlage einer Bescheinigung der Agentur für Auslandsinvestitionen;
    c) notariell bevollmächtigt durch die unter P.1 und P. 2 erwähnten Personen sind,
    d) die Anforderungen des Art. 24, Par.1, P. 2, P.4, P.6 und P. 11 des Ausländergesetzes der Republik Bulgarien erfüllen und dies nachweisen können, falls sie ihren gewöhnlichen Aufenthaltssitz im Ausland behalten,
    e) Familienmitgliedieder oder Verwandte ersten oder zweiten Grades eines bulgarischen Staatsangehörigen sind und ihren gewöhnlichen Aufenthaltssitz im Ausland behalten,
    f) im Besitz eines mehrmaligen Visums vom Typ “C” oder einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung mit einer Restgültigkeit zum Zeitpunkt der Beantragung des bulgarischen Visums von mindestens 12 Monaten sind, die ihnen Einreise und Aufenthalt in Australien, Andorra, Belgien, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, der Republik Korea, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Monaco, Neuseeland, der Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, der Schweiz, Schweden, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, Ungarn, den USA, dem Vatikan und Zypern erlaubt.
    g) Der /die Inhaber/in eines Visums vom Typ “C” ist verpflichtet, vor dem Ende der Gültigkeit des Visum das Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien zu verlassen.

    4. Visum für langfristigen Aufenthalt (Visum Typ „D”) ist ein Imigrationsvisum, Einwanderungsvisum
    Das Visum Typ “D” erlaubt dem/der Inhaber/in in die Republik Bulgarien einzureisen und sich für die erlaubte Zeitdauer und nur für den angegebenen Zweck im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien aufzuhalten. Das Visum vom Typ “D” wird nur für 1 Einreise und einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen ausgestellt und wird nicht verlängert. Nach der Einreise ist der/die Inhaber/in verpflichtet, innerhalb der Gültigkeit des Visums die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nach Art. 24, Abs.1 oder Art. 24a oder einer Aufenthaltsberechtigung nach Art. 25 des Ausländergesetzes und die Erteilung eines Ausländerpersonalausweises zu beantragen. Erfolgt die Ausreise vor der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung oder der Aufenthaltsberechtigung und des Ausländerpersonalausweises, wird das Verfahren eingestellt. Ein neues Verfahren wird nach der Erteilung eines neuen Visums vom Typ “D” eröffnet. Die Aufenthaltsgenehmigung oder die Aufenthaltsberechtigung erlöschen, wenn sich der Ausländer während des vorangegangenen Kalenderjahres nicht mindestens 185 Tage in Bulgarien aufgehalten hat.
    __________________________________________________
    Quelle: Konsulat Bulgarien

    (weitere Informationen finden Sie unter Visabestimmungen)

     
     
    Wählen Sie das passende Visum
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    Flughafentransit (Typ A)
    Maximale Aufenthaltsdauer Anzahl Einreisen Standard Express Same day
         
    24 Stunden einmalig, 3 Monate gültig nicht verfügbar nicht verfügbar nicht verfügbar
    24 Stunden zweimalig, 3 Monate gültig nicht verfügbar nicht verfügbar nicht verfügbar
    24 Stunden mehrmalig, 3 Monate gültig nicht verfügbar nicht verfügbar nicht verfügbar

    Transitvisum (Typ B)
    Maximale Aufenthaltsdauer Anzahl Einreisen Standard Express Same day
         
    24 Stunden einmalig, 3 Monate gültig nicht verfügbar nicht verfügbar nicht verfügbar
    24 Stunden zweimalig, 3 Monate gültig nicht verfügbar nicht verfügbar nicht verfügbar
    24 Stunden zweimalig, 6 Monate gültig nicht verfügbar nicht verfügbar nicht verfügbar
    24 Stunden mehrmalig, 3 Monate gültig nicht verfügbar nicht verfügbar nicht verfügbar
    24 Stunden mehrmalig, 6 Monate gültig nicht verfügbar nicht verfügbar nicht verfügbar
    24 Stunden mehrmalig, 12 Monate gültig nicht verfügbar nicht verfügbar nicht verfügbar

    Transitvisum für türkische Staatsangehörige
    Maximale Aufenthaltsdauer Anzahl Einreisen Standard Express Same day
         
    3 Monate einmalig, 3 Monate gültig nicht verfügbar nicht verfügbar nicht verfügbar
    3 Monate zweimalig, 3 Monate gültig nicht verfügbar nicht verfügbar nicht verfügbar

    Visum für kurzfristigen Aufenthalt (Typ C)
    Maximale Aufenthaltsdauer Anzahl Einreisen Standard Express Same day
         
    3 Monate einmalig, 3 Monate gültig nicht verfügbar nicht verfügbar nicht verfügbar
    3 Monate mehrmalig, 3 Monate gültig nicht verfügbar nicht verfügbar nicht verfügbar
    90 Tage mehrmalig, 6 Monate gültig nicht verfügbar nicht verfügbar nicht verfügbar
    90 Tage mehrmalig, 12 Monate gültig nicht verfügbar nicht verfügbar nicht verfügbar

    Visum für langfristigen Aufenthalt (Typ D)
    Maximale Aufenthaltsdauer Anzahl Einreisen Standard Express Same day
         
    90 Tage einmalig, 3 Monate gültig nicht verfügbar nicht verfügbar nicht verfügbar

    Die hier gezeigten Preise sind ausschließlich die Konsulargebühren für das Visum!

     
     
    Formulare für Bulgarien

     

     

     

     
     
     
    1. Einmalige Auslandsreisekrankenversicherung (ca. 8 € pro Woche)
    2. 1-Jahres Auslandsreisekrankenversicherung
    3. Langzeit bis 5 Jahre
    4. Au Pairs und Studenten

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    Quelle: eRecht24.de - Rechtsberatung von Anwalt Sören Siebert